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Was geschieht, wenn ein Mitglied seine Fast-Track-Buchung am Flughafen verpasst oder nicht in Anspruch nimmt?
Nicht genutzte Buchungen werden unter keinen Umständen rückerstattet:
1. Nichterscheinen: Wenn Sie eine Fast-Track-Buchung am Flughafen vornehmen, den Service aber aus irgendeinem Grund nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie keine Rückerstattung.
2. Planänderungen: Sollten sich Ihre Reisepläne ändern und Sie den Fast-Track-Service doch nicht benötigen, beachten Sie bitte, dass die Buchung nicht rückerstattungsfähig ist, unabhängig vom Grund der Änderung.
3. Buchungsfehler: Wenn Sie versehentlich eine Buchung für ein falsches Datum oder eine falsche Uhrzeit vornehmen und diese deshalb nicht in Anspruch nehmen, kann der Betrag leider nicht erstattet werden. Buchungen sind nicht rückerstattungsfähig, auch nicht im Falle eines Benutzerfehlers.
4. Ausfall von Flügen: Wenn Ihr Flug gestrichen oder verschoben wird und Sie Ihren Fast-Track-Service bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht mehr nutzen können, wird dieser nicht rückerstattet. Nicht genutzte Buchungen sind leider nicht rückerstattungsfähig.
5. Verpasster Anschluss: Sollten Sie Ihren Anschlussflug verpassen und Ihren Fast-Track-Service aufgrund der Verspätung nicht in Anspruch nehmen können, wird Ihnen dies nicht erstattet. Nicht genutzte Buchungen sind nie rückerstattungsfähig.
1. Nichterscheinen: Wenn Sie eine Fast-Track-Buchung am Flughafen vornehmen, den Service aber aus irgendeinem Grund nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie keine Rückerstattung.
2. Planänderungen: Sollten sich Ihre Reisepläne ändern und Sie den Fast-Track-Service doch nicht benötigen, beachten Sie bitte, dass die Buchung nicht rückerstattungsfähig ist, unabhängig vom Grund der Änderung.
3. Buchungsfehler: Wenn Sie versehentlich eine Buchung für ein falsches Datum oder eine falsche Uhrzeit vornehmen und diese deshalb nicht in Anspruch nehmen, kann der Betrag leider nicht erstattet werden. Buchungen sind nicht rückerstattungsfähig, auch nicht im Falle eines Benutzerfehlers.
4. Ausfall von Flügen: Wenn Ihr Flug gestrichen oder verschoben wird und Sie Ihren Fast-Track-Service bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht mehr nutzen können, wird dieser nicht rückerstattet. Nicht genutzte Buchungen sind leider nicht rückerstattungsfähig.
5. Verpasster Anschluss: Sollten Sie Ihren Anschlussflug verpassen und Ihren Fast-Track-Service aufgrund der Verspätung nicht in Anspruch nehmen können, wird Ihnen dies nicht erstattet. Nicht genutzte Buchungen sind nie rückerstattungsfähig.
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